Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 15.10.2015 - 3 A 331/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,46023
OVG Sachsen, 15.10.2015 - 3 A 331/15 (https://dejure.org/2015,46023)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.10.2015 - 3 A 331/15 (https://dejure.org/2015,46023)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. Oktober 2015 - 3 A 331/15 (https://dejure.org/2015,46023)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,46023) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Abs. 2 Nr. 3 und 5 VwGO; § 53 Nr. 1, § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG; Art. 6 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 1 Abs. 1 GG
    Ausweisung; Drogenhandel; Heirat; ungeborenes Kind; Abschiebungshindernis; Gehörsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15

    Kein unbedingter Vorrang des Kindeswohls vor entgegenstehenden öffentlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.10.2015 - 3 A 331/15
    Geklärt ist auch, dass dem Kindeswohl weder nach Europäischen Grund- und Menschenrechten noch nach Verfassungsrecht ein unbedingter Vorrang vor den entgegenstehenden Interessen zukommt (BVerwG, Beschl. v. 21. Juli 2015 - 1 B 26/15 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • OVG Hamburg, 15.09.2014 - 3 Bs 185/14

    Befristung der Wirkung einer Abschiebung; spezialpräventive Gründe;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.10.2015 - 3 A 331/15
    Es ist obergerichtlich geklärt, dass auch die Vaterschaft eines hier lebenden Ausländers für ein noch ungeborenes Kind einen Umstand darstellt, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und der Pflicht des Staates, sich gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 GG schützend und fördernd vor das ungeborene Kind zu stellen, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen im Sinne eines Abschiebungshindernisses entfaltet (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16. November 2014 - OVG 11 S 52.14, OVG 11 M 33.14 -, juris Rn. 6 m. w. N., allgemein zum Kindeswohl: SächsOVG, Beschl. v. 2. Oktober 2015 - 3 B 275/15 -, zur Veröffentlichung vorgesehen Rn. 7 m. w. N; OVG Hamburg, Beschl. v. 15. September 2014 - 3 Bs 185/14 -, juris Rn. 15 unter Darstellung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 2 BvR 2075/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.10.2015 - 3 A 331/15
    7 Durch die Gewährung rechtlichen Gehörs soll gewährleistet werden, dass jeder Verfahrensbeteiligte sachgerecht und effektiv auf die gerichtliche Entscheidung Einfluss nehmen kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 2. März 1993, NVwZ 1993, 769).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2014 - 11 S 52.14

    Vietnam; Duldung; rechtliches Abschiebungshindernis; unmittelbar bevorstehende

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.10.2015 - 3 A 331/15
    Es ist obergerichtlich geklärt, dass auch die Vaterschaft eines hier lebenden Ausländers für ein noch ungeborenes Kind einen Umstand darstellt, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und der Pflicht des Staates, sich gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 GG schützend und fördernd vor das ungeborene Kind zu stellen, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen im Sinne eines Abschiebungshindernisses entfaltet (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16. November 2014 - OVG 11 S 52.14, OVG 11 M 33.14 -, juris Rn. 6 m. w. N., allgemein zum Kindeswohl: SächsOVG, Beschl. v. 2. Oktober 2015 - 3 B 275/15 -, zur Veröffentlichung vorgesehen Rn. 7 m. w. N; OVG Hamburg, Beschl. v. 15. September 2014 - 3 Bs 185/14 -, juris Rn. 15 unter Darstellung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • OVG Sachsen, 02.10.2015 - 3 B 275/15

    Ausweisung; Regelausweisung; Ausnahme; Kindeswohl; Sperrwirkung

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.10.2015 - 3 A 331/15
    Es ist obergerichtlich geklärt, dass auch die Vaterschaft eines hier lebenden Ausländers für ein noch ungeborenes Kind einen Umstand darstellt, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und der Pflicht des Staates, sich gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 GG schützend und fördernd vor das ungeborene Kind zu stellen, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen im Sinne eines Abschiebungshindernisses entfaltet (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16. November 2014 - OVG 11 S 52.14, OVG 11 M 33.14 -, juris Rn. 6 m. w. N., allgemein zum Kindeswohl: SächsOVG, Beschl. v. 2. Oktober 2015 - 3 B 275/15 -, zur Veröffentlichung vorgesehen Rn. 7 m. w. N; OVG Hamburg, Beschl. v. 15. September 2014 - 3 Bs 185/14 -, juris Rn. 15 unter Darstellung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • OVG Sachsen, 12.02.2015 - 3 A 311/14

    Voraussetzung für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, technisch

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.10.2015 - 3 A 331/15
    4 Dies wäre dann der Fall, wenn mit ihr eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht entschiedene Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellungen bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen wird, die sich im erstrebten Berufungsverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12. Februar 2012 - 3 A 311/14 -, juris Rn. 6 m. w. N., st. Rspr.; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 124 Rn. 10).
  • OVG Bremen, 21.04.2021 - 2 LC 215/20

    Ausweisung eines in Deutschland geborenen türkischen Staatsangehörigen wegen

    Die Vaterschaft eines hier lebenden Ausländers für ein noch ungeborenes Kind stellt einen Umstand dar, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und der Pflicht des Staates, sich gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 GG schützend und fördernd vor das ungeborene Kind zu stellen, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen im Sinne eines Abschiebungshindernisses entfalten kann (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 16.11.2014 - OVG 11 S 52.14, OVG 11 M 33.14 -, Rn. 6, juris m.w.N.; SächsOVG, Beschluss vom 15.10.2015 - 3 A 331/15 -, Rn. 5, juris).
  • OVG Sachsen, 05.04.2016 - 3 A 620/15

    Fahrschule; Überwachung; Sachverständigengutachten; Kostenbescheid;

    Dies ist hingegen keine Frage der Gewährung des rechtlichen Gehörs, sondern der materiellen Richtigkeit der Entscheidung, weshalb mit diesem Einwand kein Gehörsverstoß dargelegt werden kann (SächsOVG, Beschl. v. 15. Oktober 2015 - 3 A 331/15 -, juris Rn. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht